Die Hilfeleistungen in Steuersachen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
Der Buchhaltungsservice* umfasst:
Hol- und Bringservice Ihrer Unterlagen
Sortieren und ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
Kontieren der Belege
Buchen aller laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung*
Abstimmung der Debitoren-, Kreditoren- und Sachkonten
Erstellen betriebswirtschaftlicher Auswertungen
Kassenbuchführung
Mahnwesen
Schriftverkehr
Budgetierung
Finanzplanung
Liquiditätsplanung
Vorbereitung der Buchhaltung* für die Jahresabschlußerstellung beim Steuerberater
Der Lohnbuchhaltungsservice* umfasst :
Berechnung von Löhnen und Gehältern
Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Anmeldung und Abmeldung von Arbeitnehmern
Ermittlung der Lohnsteuer mit Solidaritätszuschlag
Ermittlung der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge
Ermittlung der Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen
Elektronische Übermittlung der Krankenkassenbeiträge
Meldungen an die Berufsgenossenschaft
Kurzarbeitergeld
Erstattungsanträge an Krankenkassen bei Krankheit
*Im Bereich der Buchhaltung umfasst meine Dienstleistung ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen.
- Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung -